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   LG Bonn, 07.04.2005 - 37 Qs 9/05   

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https://dejure.org/2005,30241
LG Bonn, 07.04.2005 - 37 Qs 9/05 (https://dejure.org/2005,30241)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.04.2005 - 37 Qs 9/05 (https://dejure.org/2005,30241)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. April 2005 - 37 Qs 9/05 (https://dejure.org/2005,30241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Nr. 4143 VV RVG
    Umfang der Beiordnung des Pflichtverteidigers; Adhäsionsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 25/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Nebenkläger erstreckt sich nicht auf die

    Auszug aus LG Bonn, 07.04.2005 - 37 Qs 9/05
    Diese Frage ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden, der Bundesgerichtshof hat sie ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW 2001, 2486 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.1999 - 1 Ws 65/99
    Auszug aus LG Bonn, 07.04.2005 - 37 Qs 9/05
    Nach anderer Auffassung (vgl. OLG Saarbrücken, StV 2000, 433 f.; OLG München: StV 2004; 38; LG Bückeburg, NStZ-RR 2002, 31 f.; Madert in: Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert; BRAGO, 15. Aufl. 2002, § 97, Rn. 4) soll es hingegen einer weiteren Beiordnung bedürfen.
  • LG Bückeburg, 04.01.2001 - Qs 142/00
    Auszug aus LG Bonn, 07.04.2005 - 37 Qs 9/05
    Nach anderer Auffassung (vgl. OLG Saarbrücken, StV 2000, 433 f.; OLG München: StV 2004; 38; LG Bückeburg, NStZ-RR 2002, 31 f.; Madert in: Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert; BRAGO, 15. Aufl. 2002, § 97, Rn. 4) soll es hingegen einer weiteren Beiordnung bedürfen.
  • OLG Köln, 29.06.2005 - 2 Ws 254/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers im

    Der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 07.04.2005 ( 37 Qs 9/05) wird aufgehoben.
  • OLG Celle, 06.11.2007 - 2 Ws 143/07

    Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren;

    bbb) Nach der gegenteiligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung umfasst die Pflichtverteidigerbestellung nicht ohne Weiteres auch die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 2006, 643 f.; OLG München, StV 2004, 38; OLG Saarbrücken, StV 2000, 433 f.; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 06.10.2005 - 1 Ws 357/05 - LG Bückeburg, NStZ-RR 2002, 31 f.; LG Bonn, Beschluss vom 07.04.2005 - 37 Qs 9/05 - zitiert nach www.burhoff-online.de; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, S. 699).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 1 Ws 347/06

    Gebühr des Pflichtverteidigers im Adhäsionsverfahren

    Die Fortschreibung der unterschiedlichen Entscheidungspraxis zeichnet sich bereits ab (vgl. LG Bonn vom 7. April 2005 - 37 Qs 9/05, und dazu den Aufhebungsbeschluss des OLG Köln vom 29. Juni 2006 - 2 Ws 254/05, beide bei Burhoff online, RVG Entscheidungen).
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